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Ëmwelt an Ekologie

Prävention – Starkregen und Überschwemmungen

Einleitung

Schadensmeldungen

Kostenlose Vor-Ort-Beratungen

Hochwasser und Starkregen

Gefahrenkarten & Gefährdung am Gebäude

Schutz und Vorsorge

Verhalten im Ernstfall

Ansprechpartner

Einleitung

Überschwemmungen sind Naturereignisse, die in unterschiedlicher Intensität und in unregelmäßigen Abständen auftreten.

Den Einwohnern der Gemeinde Sanem drohen zunehmend Gefahren durch Starkregen und Sturzfluten. Starkregen treten sehr lokal auf und können nicht oder nur bedingt vorhergesagt werden. Dementsprechend gering sind auch die Vorwarn- und Vorbereitungszeiten auf ein solches Ereignis. Um mögliche Schäden bestmöglich reduzieren zu können, müssen angepasste Handlungskonzepte im Rahmen eines umfassenden Risikomanagements entwickelt werden.

In dem Starkregenrisikomanagement wird nicht nur ein aktuell ablaufendes Ereignis mit der Katastrophenabwehr betrachtet, sondern es werden auch gezielt die Zeiten zwischen den Ereignissen für die Vorsorge und Vorbereitung von Abwehr- und Rettungsmaßnahmen genutzt.

Das luxemburgische Wasserwirtschaftsamt hat Maßnahmen zum Schutz gegen Hochwasser in einem umfassenden, landesweiten Hochwasserrisikomanagementplan und dem darauf aufbauenden Bewirtschaftungsplan vorgeschlagen.

Die Fortführung des Risikomanagements auf kommunaler Ebene, auch in Bezug auf Starkregen und Sturzfluten, ist Aufgabe der Gemeinde. Vorrangiges Ziel ist es dabei, die Eigenvorsorge der Kommune und der möglichen Betroffenen zu verbessern.

Im kommunalen Starkregenvorsorgekonzept der Gemeinde Sanem werden in Abhängigkeit der örtlichen Randbedingungen (Infrastruktur, Landnutzung, Bodenverhältnisse, Topografie, etc.) Konzepts lokal angepasste Vorsorgemaßnahmen ausgearbeitet und umgesetzt. Das Konzept wird von der Wasserwirtschaftsverwaltung mit 100 % gefördert.

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Schadensmeldungen

Sie haben bereits Erfahrungen mit Hochwasser- und / oder Starkregenereignissen gemacht und Sie konnten Überflutungen an bestimmten Bereichen in der Gemeinde, in der Nachbarschaft oder auf ihrem eigenen Grundstück beobachten?

Ihnen sind Problemstellen aufgefallen oder Sie haben Maßnahmenvorschläge bzw. sonstige Anregungen und Empfehlungen zur Vorsorge im öffentlichen Raum? Diese Erkenntnisse sind wertvoll und können dabei helfen, ein zielführendes Maßnahmenkonzept für die ganze Gemeinde aufzustellen.

Ihre Erfahrungen und Anregungen können Sie mit den zuständigen Behörden (Service Technique – inondations@suessem.lu) teilen!

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Kostenlose Vor-Ort-Beratungen

Im Zuge des kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts sind Vor-Ort-Beratungen für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen, deren Gebäude bei Starkregen gefährdet sind. Während der gemeinsamen Begehung werden die Eintrittswege des Wassers in das Gebäude identifiziert und Objektschutzmaßnahmen vorgeschlagen.

Die Kosten dieser Beratung, die von dem in Remerschen ansässigen Ingenieurbüro eepi Luxembourg S.à r.l. durchgeführt werden, werden vollständig von der luxemburgischen Wasserwirtschaftsverwaltung übernommen. Die daraus abgeleiteten konkreten baulichen Maßnahmen werden ebenfalls zu einem hohen Prozentsatz gefördert.

Bei Interesse an solch einer Beratung kann dieses Anmeldeformular  ausgefüllt und an das Ingenieurbüro gesendet werden.

Präventioun Iwwerschwemmung

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Hochwasser und Starkregen

Definition „Hochwasser“

Nach Definition ist Hochwasser eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (Art. 2 (1) Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie 2007/60/EC). Dementsprechend spricht man von Hochwasser, wenn der statistische mittlere Abfluss (MQ) in einem Gewässer deutlich überstiegen wird. Eine Überflutung wiederum setzt dann ein, wenn das Gewässer aus seinem Gewässerbett ausufert und sich in dem umliegenden Gelände verteilt. Das Hochwasserereignis wird über die Jährlichkeit eines Hochwasserabflusses (HQ) beschrieben. Das HQ100 entspricht einem Hochwasserereignis, das statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt.

Das Ansteigen der Wasserstände im Gewässer bzw. das Flusshochwasser kann nicht nur durch Starkregen, sondern beispielsweise auch durch Dauerregen (langanhaltend mit geringerer Intensität) oder Schneeschmelze ausgelöst werden.

Definition „Starkregen“

Regenfälle sind Teil des natürlichen Wasserkreislaufs. Je nach Bodenbeschaffenheit, Landnutzung, Vegetation und topografischen Gegebenheiten werden die Regenmengen mehr oder weniger abflusswirksam. Ist das Gelände beispielsweise stark versiegelt, können die anfallenden Wassermengen nicht gut versickern und der Oberflächenabfluss ist hoch. Daher fällt üblicherweise in Siedlungsgebieten prozentual mehr Abfluss an als in den Außengebieten wie im Forst oder der Landwirtschaft.

„Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen je Zeiteinheit. Er fällt meist aus konvektiver Bewölkung (z.B. Cumulonimbuswolken). Starkregen kann überall auftreten und zu schnell ansteigenden Wasserständen und (bzw. oder) zu Überschwemmungen führen. Häufig geht Starkregen auch mit Bodenerosion einher.“ (DWD, 2025)

Orages Avis d’orages forts 25-35 l/m² /h
Avis d’orages violents > 35 l/m² /h
Pluies Avis de pluies fortes 31-45 l/m² /6h ou
41-60 l/m² /12h ou
51-80 l/m² 24/h
Avis de pluies torrentielles > 45 l/m² /6h ou

> 60 l/m² /12h ou

> 80 l/m² /24h

Im Gegensatz zu Hochwasser können Sturzfluten bzw. Oberflächenabflüsse nach Starkregen auch weitab von Gewässern zu Überflutungen und entsprechenden Schäden führen. Bereits leichtere Hanglagen begünstigen ein Zuströmen von Wassermengen in Siedlungsgebiete. Während bei Hochwasser der Wasserstand in der Regel langsam ansteigt, kann sich das Wasser bei Starkregen aufgrund seiner hohen Intensität und der begrenzten Abflussmöglichkeiten im Boden oder im Kanalsystem innerhalb weniger Minuten auf Straßen und Hofflächen stauen. Es bleibt dann nur wenig oder keine Zeit, sich darauf vorzubereiten. Ort und Zeitpunkt eines Starkregens sind dabei kaum vorherzusagen.

Wie treten Hochwasser und Starkregen in der Gemeinde auf?

Bei größeren Gewässern bzw. EU-Risikogewässern wie beispielsweise der Alzette oder der Chiers führt die Beregnung im Einzugsgebiet je nach Ausdehnung und Intensität zum langsamen Anstieg des Wasserstands und damit zur Ausbildung eines Hochwasserereignisses. In der Gemeinde sind keine größeren Gewässer, sondern deren Nebengewässer vorzufinden. Dazu zählen der Rouerbaach und der Helgebaach in Sanem, der Kiemelbaach in Ehlerange und der Dipbech in Belvaux. Sie können ebenfalls nach Definition Hochwasser führen.

Allerdings sind die Einzugsgebiete dieser Gewässer vergleichsweise klein und teilweise stark in der Abflussführung beeinträchtigt (u.a. Verrohrungen und Überbauten). Das Wasser, das sich infolge von Regenfällen im Gewässer sammelt, fließt durch die örtlichen Bedingungen schnell ab. In kurzer Zeit entwickeln sich hohe Abflüsse und hohe Fließgeschwindigkeiten. Daher nähern sich die Überflutungen im Gemeindegebiet charakteristisch mehr dem Starkregen- bzw. Sturzflutentyp als dem Hochwassertyp an.

Abgesehen von den Gewässern kann das Wasser dem Siedlungsgebiet auch großflächig auf einer Hanglage oder konzentriert in einem „temporären Gewässer“, das heißt nur bei Starkregen sichtbaren Fließwegen, zufließen.

Überflutungsgefährdung und -risiko

Überflutungen sind natürliche Ereignisse. Zur Katastrophe mit hohen Schäden werden Hochwasser und Starkregen nur deshalb, weil durch den Menschen in überschwemmungsbedrohten Flächen Werte angehäuft wurden. Darunter verstehen sich die menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Tätigkeiten, das Kulturerbe und Sachwerte wie das Auto oder das Gebäude. Alle Werte, die potenziell durch eine Überflutung Schäden davontragen können, werden als „vulnerabel“ bzw. empfindlich bezeichnet.

Ein Überflutungsrisiko ergibt sich aus der Verschneidung der Gefährdung und der Vulnerabilität. Tritt in einem natürlichen Waldgebiet eine Überflutung auf, so gibt es auch kein Überflutungsrisiko. In einem urban geprägten Umfeld wie in Sanem oder Belvaux ist das Überflutungsrisiko hingegen hoch.

Welche Rolle hat das Entwässerungssystem?

Zur Einstufung von Starkregen auch im Hinblick auf den Beitrag des Kanalnetzes zur Abführung des Regenwassers wurde in Deutschland der sog. Starkregenindex (SRI) entwickelt. Dieser sieht 12 Stufen vor. Die Stufen sind jeweils an die statistische Jährlichkeit eines Starkregens gekoppelt.

Die Starkregengefahrenkarte im Geoportail zeigt ein hundertjährliches Ereignis und kann damit in die Starkregenkategorie „Außergewöhnlicher Starkregen“ eingestuft werden (SRI 7). In diesem Ereignis ist von großflächigen Überflutungen auszugehen, daher besteht das wesentliche Ziel, Schadensbegrenzung zu betreiben.

Die Regelentwässerung von Siedlungsflächen wird in der Regel auf ein maximal 5-jährliches Ereignis bemessen (bis SRI 2). In einem hundertjährlichen Ereignis (SRI 7) ist der Kanal in der Regel voll und spielt bei der Bewältigung der Überflutungen nur eine untergeordnete Rolle. Durch die oftmals hohen Fließgeschwindigkeit und die Mitfuhr von Treibgut (z.B. Laub, Äste) werden Einläufe überströmt oder können sich schnell zusetzen. Dementsprechend ist grundsätzlich mit einer niedrigen Wirksamkeit der Kanäle und der Straßenentwässerung zu rechnen.

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Gefahrenkarten & Gefährdung am Gebäude

Gefahrenkarten – Ist mein Haus gefährdet?

Im Geoportail sind die offiziellen Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten für das ganze Großherzogtum Luxemburg zu finden. Für alle Gewässer der Gemeinde existieren aktuell noch keine Hochwassergefahrenkarten, daher wird auf die Starkregengefahrenkarten verwiesen:

Unter Thema: Wasser → Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie → Starkregen kann die Gefährdung bei Starkregen eingeblendet werden. Oben in der Adresszeile kann die Adresse des eigenen Gebäudes eingegeben werden und die Karte zoomt direkt auf den entsprechenden Ausschnitt zu.

Die Starkregengefährdung wird für ein Ereignis dargestellt, welches im statistischen Mittel alle 100 Jahre und seltener auftritt. Als Niederschlagsdauer wurde für Luxemburg einheitlich eine Stunde angesetzt. Im Bereich der Gemeinde Sanem sind dies je nach Exposition und Höhenlage zwischen ca. 50 bis 57 mm (=l/m²).

Im Starkregengefahrenatlas werden keine Angaben zu den Wassertiefen gemacht, sondern die Gefährdung wird in Klassen abhängig von der Wassertiefe und der Fließgeschwindigkeit angegeben.

Die offiziellen Starkregengefahrenkarten basieren auf einem 2 Meter-Modellraster, weshalb eine Ableitung von verlässlichen Wassertiefen nicht möglich ist. Der Starkregengefahrenatlas zeigt auf einer großräumigen Skala sehr gut Fließwege und qualitativ Fließtiefen. Lokal betrachtet kann die Verwendung von 2 m Kacheln aber dazu führen, dass ein konkreter Punkt, z.B. der Standort eines Gebäudes unrealistisch angeströmt wird oder dass sich fehlerhafte Wassertiefen einstellen.

Im Zuge des Starkregenvorsorgekonzeptes der Gemeinde Sanem wurden für ausgewählte Ortsteile mit bekannten Starkregenproblemen Detailmodelle auf Basis eines feineren Rasters (0,5 x 0,5 m Auflösung) erzeugt. Mit diesen Detailmodellen, die auch Verdolungen und Durchlässe enthalten und das Kanalnetz berücksichtigen, wurden neue Starkregengefahrenkarten für die Gemeinde erstellt.

Auf welchen Wegen kann Wasser in mein Haus eindringen?

Wasser – ob Hochwasser oder Sturzflut- kann auf vielfältigen Wegen in ein Haus eindringen.

  • Eindringendes Grundwasser durch Kellerwände/-sohle (aufstauendes Sickerwasser, durch undichte Fugen und in der Wand aufsteigendes Kapillarwasser).
  • Eindringen von Rückstauwasser aus der Kanalisation.
  • Eindringen von Oberflächenwasser durch Tür-/Fensteröffnungen (Erdgeschoss und Keller), Lichtschächte, tiefliegende Garage.
  • Bei verstopften Dachrinnen und Fallrohren läuft der Regen an den Hauswänden herunter und kann in das Gebäude eindringen.
  • Bei undichten Stellen und Verbindungselementen kann Wasser über das Dach eintreten.

Alles in allem gibt es sehr viele unterschiedliche und komplexe Einwirkungen auf das Gebäude während einer Überflutung, daher muss zur detaillierten Einschätzung der Gefährdungssituation und insbesondere bei der Wahl von Schutzsystemen unbedingt ein Fachplaner eingeschaltet werden!

Überflutungsschäden

Wenn an mögliche Schäden gedacht wird, die durch einen Wassereintritt in das Gebäude oder allgemein Überflutungen entstehen, wird fast immer das Auto, das Hausinventar oder andere Wertgegenstände genannt. Sie fallen unter die Kategorie „materielle Schäden“ und ihr Verlust kann finanziell abgeschätzt werden.

Allerdings ist es sehr wichtig hervorzuheben, dass Überflutungsschäden weit darüber hinaus gehen können. Mit dem materiellen Wertverlust gehen in der Regel auch indirekte Schäden wie die Wertminderung des Gebäudes oder die Insolvenzangst einher. Veränderungen in der Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes, kurzfristig oder langfristig, wirken sich erheblich auf das Wohlbefinden aus. Zudem können Überflutungen ernste psychologische Auswirkungen zur Folge haben.

Der eigene Personenschutz sowie der Schutz anderer Menschen muss immer oberste Priorität haben, auch wenn dadurch andere materielle oder immaterielle Schäden entstehen. Es sollte beispielsweise unbedingt vermieden werden, Wertsachen in überfluteten Kellern zu sichern oder mit dem Auto in eingestaute Bereiche zu fahren.

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Schutz und Vorsorge

Zum Schutz vor nachteiligen Folgen und zur Schadensminderung ist allen potenziell von Hochwasser und/oder Starkregen betroffenen Personen zu empfehlen, wirksame Maßnahmen zur Eigenvorsorge zu treffen.

Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten in der Eigenvorsorge finden Sie in der Brochüre „Erläuterung zur staatlichen Förderung von Objektschutz an Gebäuden gegen Hochwasser

Objektschutz

Durch eine überflutungsangepasste Bauweise und Nutzung und / oder Objektschutzmaßnahmen können Sie sich gegen eindringendes Wasser schützen. Im einfachsten Fall helfen Sandsäcke vor den Türen und Fenstern.

Die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen am privaten Gebäude erfordert die frühe Beteiligung eines Sachverständigen bzw. Fachplaners. Gemeinsam lassen sich Problemstellen näher analysieren, das Risiko bestimmen und gezielte Maßnahmen auf den Weg bringen.

Im Rahmen des Starkregenvorsorgekonzeptes der Gemeinde Sanem besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Vor-Ort-Beratung für einzelne Gebäude.

Konkrete Informationen zum Schutz Ihres Gebäudes und der baulichen Vorsorge finden Sie zum Beispiel:

Versicherungsschutz

Der beste Weg, einem Schaden durch Überschwemmungen vorzubeugen, liegt in der Vorsorge. Schaffen Sie passende Schutzsysteme an und verlegen Sie wertvolle Möbel oder Gegenstände sowie Installationen wie die Heizungsanlage rechtzeitig in Bereiche, die nicht überflutungsgefährdet sind. Ganz ausschließen lassen sich Schäden aber nicht. Es besteht immer ein Restrisiko!

Mit einer Elementarschadensversicherung / Assurance catastrophes naturelles können materielle Schäden durch Starkregen, Hochwasser und Überflutungen abgesichert werden. In besonders gefährdeten Gebieten ist dies oft sehr teuer.

Die Vorgaben und Anforderungen der Versicherer sind genau zu beachten. Entspricht zum Beispiel die Entwässerung des Grundstücks nicht den Regeln der Technik (wie eine fehlende Rückstausicherung), können Versicherungen ihre Leistung einschränken oder sogar ablehnen.

Um das Risiko zu reduzieren, sollte mit dem jeweiligen Versicherer geklärt werden, inwiefern Elementarschäden von der Versicherung abgedeckt werden.

Es empfiehlt sich weiterhin, persönliche Rücklagen und finanzielle Sicherheiten zu schaffen.

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Verhalten im Ernstfall

Informationswege

Um sich bestmöglich auf ein bevorstehendes Ereignis vorbereiten zu können, informieren Sie sich kontinuierlich über aktuelle Warn- und Wetterlagen!

Meteorologische Daten und Vorhersagen werden bereitgestellt unter www.meteolux.lu

Die Notfallinformations-App LU Alert ist Teil eines umfassenden Programms zur Sensibilisierung der Bevölkerung gegenüber Risiken und zur Verinnerlichung von Selbstschutzmaßnahmen. Sie informiert neben Hochwasserwarnungen auch über bestehende Warnungen vor Starkregen, Unwetter oder Großbränden.

Die App Meteolux informiert ebenfalls über aktuelle Warn- und Wetterinformationen und trifft Vorhersagen zur Wetterentwicklung in der kommenden Stunde.

Im Falle drohender Katastrophen ist grenzüberschreitend auch die App Katwarn zu empfehlen, die offizielle Warnungen und Handlungsempfehlungen an die betroffenen Menschen weitergibt. Über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang entscheiden allein autorisierte Behörden und Sicherheitsorganisationen.

Lageberichte in den Radioprogrammen aller lokalen Sender (nur während des Ereignisfalls).

Wie kann ich mich vorbereiten?

Bereiten Sie sich so gut wie möglich auf eine Überflutung im Vorfeld vor, denn im Ernstfall sind die Handlungsmöglichkeiten beschränkt. Treffen Sie geeignete Maßnahmen der Eigenvorsorge und legen Sie sich eine Grundausrüstung und Hausapotheke, einen eigenen Notfallplan und eine Checkliste an, die in der Vorbereitung auf ein Ereignis kurzfristig abgearbeitet werden kann. In dieser Checkliste können beispielsweise Aufgaben wie der Aufbau mobiler Schutzelemente, das Abschalten von Strom und die Verlegung bestimmter Gegenstände in gesicherte Bereiche enthalten sein.

Viele Hilfsmittel, die im Ernstfall nützlich sind, lassen sich bereits im Vorfeld sehr einfach besorgen. Dabei sind einige Gegenstände wie Lebensmittelvorräte, Taschenlampe, Ersatzbatterien und eine eigene Hausapotheke für eine persönliche Grundausrüstung sehr wichtig, die Sie im Überflutungsfall unabhängig machen.

Eine ausführliche Checkliste für Ihre persönliche Grundausrüstung finden Sie in der Broschüre „Land unter“.

Wie verhalte ich mich während einer Überflutung?

Bleiben Sie ruhig und besonnen, und befolgen Sie die Anweisungen der Einsatz- und Hilfskräfte vor Ort!

Informieren Sie sich über die richtige Verhaltensweise, insbesondere für die Situation, dass ihr eigenes Gebäude betroffen ist. Die luxemburgische Regierung hat einen Notfallplan (Plan d’intervention d’urgence, PIU) aufgestellt, der Sie als zentralen Akteur zur Bewältigung von Katastrophenereignissen anspricht. Alle wesentlichen Informationen und Verhaltensempfehlungen finden Sie unter: Infocrise.public.lu

Denken Sie daran, dass die Feuerwehr und die Hilfsorganisationen nicht wegen Kleinigkeiten kommen können. Bei akuter Gefahr für die Gesundheit, bei starker Beschädigung des Gebäudes oder bei Kontaminationen wählen Sie die Notrufnummern 112 oder 113 an.

Machen Sie sich Notizen!

Die Dokumentation der Überflutung mit Fotos und Notizen hilft Ihnen, nachträglich geeignete Anpassungen vorzunehmen und mögliche Schäden bei der nächsten Überflutung zu vermeiden!

Was ist noch zu tun?

  • Entfernen Sie Ihre Fahrzeuge rechtzeitig aus den gefährdeten Gebieten und erkundigen Sie sich, wo Sie diese abstellen können. Behindern Sie beim Wegfahren der Fahrzeuge weder Einsatzkräfte noch Ihre Nachbarn.
  • Bringen Sie ihre Tiere rechtzeitig in Sicherheit.
  • Drehen Sie die Haupthähne von Gas, Wasser, Strom, Heizung und Öl
  • Entfernen Sie Behälter mit Altöl, Chemikalien, Farben, Lacken, Wasch- und Reinigungsmitteln aus tief liegenden Räumen. Öl und andere wassergefährdende Stoffe in überfluteten Bereichen verschmutzen nicht nur das Wasser und Ihre Räume. Durch die Überflutung dehnen sich die Schäden auch auf die Umgebung aus. Sollten trotz aller Sicherungen umweltgefährdende Stoffe austreten oder die tiefliegenden Räume bereits überflutet sein, verständigen Sie umgehend die Feuerwehr. Jede Zeitverzögerung verschlimmert den Schaden um ein Vielfaches.
  • Sorgen Sie für eine Notbeleuchtung.
  • Heizungsanlagen (Brenner und Thermen) sollten rechtzeitig abgeschaltet werden. Dadurch können die Geräte vor ihrer Demontage noch lange genug auskühlen. Kümmern Sie sich außerdem rechtzeitig um einen Termin bei einem Fachbetrieb. Denn die örtlichen Heizungsinstallateure haben bei drohenden Überflutungen viel zu tun. Vergessen Sie bei Gasheizungen nicht, die Gasventile zu schließen.
  • Öltanks und ihre Anschlussleitungen müssen fest im Boden verankert Ansonsten kann sich der Tank durch den Auftrieb im Wasser lösen. Wasser übt von außen Druck auf den Tank aus. Dieses Problem lässt sich umgehen, wenn der Tank vor der Überschwemmung komplett gefüllt wird. Das Öl bildet dann einen Gegendruck zum Wasser.
  • Bereiten Sie Abdichtungsmaßnahmen vor (Sandsäcke, Dammbalken etc.).
  • Sichern Sie die Hausmülltonnen gegen ihr Wegschwimmen.
  • Keller, Garagen und tiefer liegende Räume sind bei Überschwemmungen häufig als erstes betroffen. Steht das Wasser bereits ein paar Zentimeter in diesen Bereichen, kann der Aufenthalt (beispielsweise durch Stromschlag) lebensgefährlich Das Betreten sollte unbedingt vermieden werden, bis das Wasser abgepumpt und die Situation entschärft wurde.
  • Abpumpen von Wasser:
    Die Feuerwehr stellt während des Eintritts der Überflutung meist keine Pumpen zur Verfügung. Das Abpumpen von Wasser aus tief liegenden Räumen ist während eines Hochwassers auch nicht ungefährlich. Die leergepumpten Räume können unter dem immensen Wasserdruck von außen zusammenbrechen. Unter Umständen ist die Standfestigkeit ihres Gebäudes gefährdet.
  • Bitten Sie Ihre Familie, Freunde oder Nachbarn um Hilfe, und unterstützen Sie sich gegenseitig. Im Bedarfsfall ist professionelle Hilfe von Speditionen zu organisieren.

Was mache ich nach der Überflutung?

Bitte entfernen Sie möglichst schnell den Schlamm in Ihrem Gebäude, bevor dieser austrocknet und dadurch schwieriger zu entfernen ist.

Nach Entfernung des Schlamms aus den betroffenen Gebäuden sollte so schnell wie möglich mit der Trocknung des Gebäudes begonnen werden. Zur Sicherheit ist vorher zu prüfen, ob die Gefahr eines Stromschlages besteht und möglicherweise Chemikalien oder Heizöl ausgelaufen sind. Lebensmittel, die Kontakt mit dem Wasser hatten, sollten entsorgt werden.

Bitte dokumentieren Sie alle Schäden fotografisch und informieren Sie Ihre Versicherung.

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Ansprechpartner

Commune de Sanem – Service Technique

inondations@suessem.lu | 59 30 75 – 420

Strom, Gas

Creos Luxembourg S.A.

Störfall & Notdienst: 8002-9900 (Strom) | 8007-3001 (Gas)

Wasserversorgung

Syndicat des Eaux du Sud (SES)

Notfallnummer: 39 91 96 1

Abwasserentsorgung

Syndicat Intercommunal pour l’Assainissement du bassin de la Chiers (SIACH)

Notfallnummer: 23 65 3 – 430

Notruf 112 und 113

Bei Gefahr für Leib und Leben, starker Beschädigung des Gebäudes oder Austritt von gefährlichen Substanzen / Kontaminationen.

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